Verkaufs-und Lieferbedingungen Fa. Spiegelhalter Bernau
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
- An speziell ausgearbeitete Angebote und Kostenvoranschläge ist der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.
- Der Auftraggeber ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
- Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Das gilt ebenfalls für die Zusicherung von Eigenschaften.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager Bernau, einschließlich normaler Verpackung.
§ 4 Liefer-und Leistungszeit
- Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Fälle höherer Gewalt (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen und sonstige unvorhergesehene Ereignisse) im Betrieb des Verkäufers oder einer seiner Lieferanten, entbinden von der Einhaltung der Lieferfrist.
Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. - Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Gefahrtragung
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
- Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations-und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
- Der Käufer muß Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Bei berechtigten Mängelrügen liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen.
- Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Verkäufer zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit Ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzuverlässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderunge für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderng des Verkäufers hin, wir der Verkäufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche desKäufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach der Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen kann der Bestelller 2% Skonto in Anspruch nehmen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann
- Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und stets nur erfüllungshalber entgegen genommen. Ihre Annahme ist nicht als Stundung der Vergütung anzusehen. Ihre Laufzeit darf nicht weniger als zehn Tage und nicht mehr als zwei Monate betragen. Gutschriften über Wechsel und Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs und nur mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Eine Haftung für gleichzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung bei Nichteinlösung wird nicht übernommen. Die Kosten der Diskontierung der Einziehung trägt der Käufer.
- Erfolgt eine Zahlung nicht bis zum vorstehend festgesetzten oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termin, sind wir ohne weitere Zahlungsaufforderung und Inverzugsetzung berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 3 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Zinssatz nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht berührt.
- Wenn der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, bei ihm Wechsel zu Protest eingehen, in seinen Vermögensverhältnisses ein wesentliche Verschlechterung eintritt oder ungünstige Auskünfte über den Besteller (zum Beispiel über Zahlungsverzug, Scheck- und Wechsel-Protestes) eingehen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, weitere Sicherheiten für alle laufenden Geschäfte zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen sind wir weiter berechtigt, vor weiteren Lieferungen Barzahlung im Voraus zu verlangen und alle weiteren umlaufenden Akzepte, Wechsel und Scheck sofort auf Kosten des Bestellers aus dem Verkehr zu ziehen und hierfür Barzahlung zu verlangen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Teilnichtigkeit
- Bei allen sich aus den Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei demjenigen Gericht zu erheben, das für Bernau zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
- Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN – Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf in seiner jeweiligen Fassung) Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.